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Das Besondere am Saisongeschäft

 

Die Saisonbeschäftigung ist eine geringfügige Beschäftigung bei Arbeitsspitzen und eine Form des Minijobs. Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Gastronomie etwa stellen dann kurzfristig Mitarbeitende zur Unterstützung ein. Gerade zur Erntezeit und zum Weihnachtsgeschäft sind Saisonbeschäftigungen weit verbreitet.


Saisonbeschäftigung kann sowohl einfache Arbeiten, die direkt umsetzbar sind, als auch anspruchsvolle Tätigkeiten, die Fach- und Sprachkenntnissen erfordern, umfassen. Unabhängig von den Anforderungen ist eine Saisonbeschäftigung immer befristet: auf drei Monate am Stück oder insgesamt 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Grundsätzlich dient Saisonbeschäftigung nur dem Zuverdienst – damit darf nicht der Lebensunterhalt bestritten werden. Dennoch wird nach Mindestlohn bezahlt und es gelten die gleichen versicherungsrechtlichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer auch. Ausnahme besteht, wenn die Beschäftigung kurzfristig und nicht-berufsmäßig ist, dann ist sie beitragsfrei. Besondere Regeln gelten bei ausländischen Saisonarbeitern mit Hauptbeschäftigung im Heimatland, die beispielsweise zur Erntehilfe nach Deutschland kommen.

Gerade in der Landwirtschaft werden viele Saisonarbeitskräfte beschäftigt. 2019/20 waren von den bundesweit 937.000 Arbeitskräften in der Landwirtschaft rund 272.000 Saisonarbeitskräfte. Das entspricht einem Anteil von knapp 30 Prozent.

Die nächste Hochkonjunktur für Saisonbeschäftigung ist das Weihnachtsgeschäft. Online-Versandhändler wie stationäre Geschäfte stellen befristet Menschen ein, um beim Pakete- oder Geschenkepacken oder auf dem Weihnachtsmarkt helfende Hände zu haben. Auch Hotels und Gastronomie haben zu der Zeit erhöhten Bedarf – für viele ist die Advents- und Weihnachtszeit die umsatzstärkste Zeit im ganzen Jahr. sozialversicherungs-und beitragsfrei ist die Beschäftigung – unabhängig von der Höhe des Verdienstes – dann, wenn diese bei einer Fünf-Tage-Woche von vornherein auf längstens drei Monate begrenzt wird.

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